Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung oder einem Auftrag erklären sich der Auftrageber und/oder der anmeldende Erziehungsberechtigte eines Teilnehmerkindes mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden:

 

1. Leistungen: KENAWIS bietet folgende Produkte an:

1.1. KENAWIS-Forschertage gemäß individueller Ausschreibung

1.2 Forschercamps - veranstaltet durch KENAWIS gemäß individueller Ausschreibung

1.3 Individuell vereinbarte Leistungen werden im Angebot beschrieben. Das jeweilige Angebot ist Grundlage des zu schließenden Vertrages.

2. Orte der Leistungserstellung: Die Leistung wird an mit den Auftraggebern vereinbarten Orten (Kitas, Jugendfreizeitheimen, Schulen oder anderen geeigneten Räumlichkeiten) erbracht und von KENAWIS geschulten Moderatoren erstellt.

3. Experimentiermaterial: Das von KENAWIS gestellte Experimentiermaterial ist Eigentum von KENAWIS und darf nur mit Einverständnis des Personals von KENAWIS von den Teilnehmern mit nach Hause genommen werden.

4. Urheberschutz: Von KENAWIS hergestellte Arbeitsunterlagen unterliegen dem Urheberschutz und dürfen nur mit Zustimmung von KENAWIS kopiert werden.

5. Anmeldung: Anmeldungen, sofern sie nicht als vorläufig gekennzeichnet sind, sind verbindlich.

6. Finanzen

6.1. Die Zahlung für KENAWIS-Forschertage an Wochenenden wird mit der Anmeldung spätestens bei Beginn der Veranstaltung fällig. Mit Eingang der Zahlung wird die Anmeldung verbindlich. Ist ein Teilnehmer verhindert, wird die Zahlung bei Rücktritt vor Ablauf einer Woche vor Beginn der Veranstaltung vollständig erstattet. Tritt der Teilnehmer innerhalb der Woche vor Beginn der Veranstaltung zurück wird die Zahlung zu 50% einbehalten.

6.2. Die Zahlung für KENAWIS-Forschertage in Kindertagesstätten oder Grundschulen (60 bis 90 Minuten pro Gruppe und Tag, je nach Altersgruppe und Thema) erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechung für die gebuchte und durchgeführte Veranstaltung.

6.3. Die Zahlung für Forschercamps (veranstaltet durch KENAWIS) von 09:30–16:30, (Einzelanmeldungen der Teilnehmer) ohne übernachtung wird mit der Anmeldung fällig. Mit Eingang der Zahlung wird die Anmeldung verbindlich. Ist ein Teilnehmer verhindert, wird die Zahlung bei Rücktritt vor Ablauf einer Woche vor Beginn der Veranstaltung vollständig erstattet. Tritt der Teilnehmer innerhalb der Woche vor Beginn der Veranstaltung zurück, wird die Zahlung zu 30% einbehalten.

6.4. Forschercamps (veranstaltet durch Auftraggeber, mit und ohne übernachtung). Falls unser Angebot Ihre Zustimmung findet, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag. Die Zahlung wird zu 50% bei Auftragserteilung fällig. Die vollständige Bezahlung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung.

6.5. Zahlungen sind zu entrichten auf das Konto von: Christian Ihle Nr. 5400 270 218, Blz. 500 105 17

7. Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber: Der Vertragsrücktritt ist für den Normalfall unter Punkt 6.1 geregelt. Tritt ein Auftraggeber für ein Forschercamp 28 Tage vor Beginn der Erfüllung des Auftrages durch KENAWIS vom Auftrag zurück, so werden 50% des vereinbarten Betrages zur Kostendeckung der vorangegangenen Leistungen und Verpflichtungen fällig.

Tritt ein Auftraggeber für ein Forschercamp innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Erfüllung des Auftrages durch KENAWIS vom Auftrag zurück so wird der volle Betrag der vereinbarten Summe zur Kostendeckung der vorangegangenen Leistungen, Verpflichtungen und Ausfallzeiten fällig.

8. Vertragsrücktritt durch KENAWIS: KENAWIS stellt sicher, dass alle Veranstaltungen stattfinden. Muss jedoch ein Kurstermin im Falle unverschuldeter höherer Gewalt oder aufgrund des Ausfalles von ModeratorInnen durch Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse abgesagt oder abgebrochen werden, wird der Termin in Absprache mit den Auftraggebern nachgeholt.

KENAWIS behält sich vor, eine angekündigte Veranstaltung nicht durchzuführen, wenn die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Das betrifft nur die Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme nicht durch einen Veranstalter (Kita, Schule, Verein) sichergestellt und finanziert wird. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückgezahlt, sofern die Teilnehmer nicht auf andere Veranstaltungstermine umgeleitet werden können oder wollen.

9. Unfall oder Verletzung: Eltern gestatten den Mitarbeitern von KENAWIS im Falle eines Unfalls oder Notfalls die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe durchzuführen. Sie sehen von jeden zivilrechtlichen Konsequenzen nach geleisteter Hilfe ab.

10. Haftung / Versicherung: KENAWIS haftet nicht für eventuell von Kindern verursachte Schäden. Teilnehmende Kinder müssen mit der Anmeldung durch ihre Erziehungsberechtigten den Nachweis erbringen, haftpflichtversichert zu sein. Die Moderatoren sind während ihres Einsatzes über eine Betriebshaftpflicht versichert.

11. Foto und Filmaufnahmen, die während KENAWIS-Veranstaltungen aufgenommen werden, dürfen veröffentlicht werden.

12. Finanzamt; Steuernummer: Der Name KENAWIS; Kinder entdecken Naturwissenschaften; ist geschützt, registriert und beim Finanzamt Bergedorf, Hamburg unter der Steuer-Nr. 03 /135/52292 (Christian Ihle) angemeldet.

Januar 2009

 

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